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Angestellter wird Gesellschafter
#1
Ich benötige bitte eure Hilfe:

Ein Büroangestellter wird Gesellschafter 49%.

Laut Ziviltechnikerkammer kann er den Geschäftsführer (wegen der Befähigung) nicht machen.

Somit meine Frage:

Besteht die Möglichkeit einen leitenden Angestellte  als Gesellschaft daraus zu machen? 
ASVG - pflichtig
ESt  - pflichtig

Was sagt ihr dazu?
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#2
Ich nehme jetzt mal ganz mutig an, dass wir hier von der Gesellschaftsform einer GmbH sprechen.

Falls dem so ist und er ist nicht zugleich auch handelsrechtlicher GmbH-Geschäftsführer, so ist er weiter im ASVG, das Arbeitsrecht gilt auch weiter für ihn und er hat keinen  Lohnsteuerabzug, sondern wird zur Einkommensteuer veranlagt und verliert so auch die Begünstigungen vor die Sonderzahlungen (Jahressechstel) bzw. hat auch keine Möglichkeit für eine Pendlerpauschale bzw. einen Pendlereuro.

Aber als leitender Angestellter (das meinten Sie vermutlich), der dann auch noch von der Kammerumlage befreit ist, bekommen wir das leider nicht hin.

Dazu benötigen wir eine andere Gesellschaftsform (zB. Personengesellschaft).
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