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Guten Tag, ich habe eine GPLB Prüfung mit einem Kunden, der Prüfungsauftrag wurde vor ca 1,5 Jahren unterschrieben und die Unterlagen damals schon komplett bereitgestellt. Es gab zwischenzeitlich vom Prüfer nur sporadisch Anrufe, aber keine wirklichen Prüfungshandlungen. Wie sehen Sie das Verfahrensrechtlich? Wenn man selber den Prüfern nicht sofort antwortet sind sie gleich sauer, aber umgekehrt werden Verfahren extrem hinausgezögert. Es geht um die Jahre 2018 - 2020 ... Danke.
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Da ist man vermutlich relativ machtlos, muss sich aber möglicherweise auch die Falldetails noch näher ansehen.
Diese Verzögerungen sind absolut lästig und ich teile Ihre Wahrnehmungen absolut, aber rechtlich wird man hier nicht viel dagegen unternehmen können.
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Guten Tag nochmals in der Sache, unvorstellbarer Weise war der GPLB Prüfer heute wieder mal vor Ort und ist ohne Verabschiedung dann wieder gegangen. Heute hatte er einen Prüfer Lehrling dabei... ab und zu hat er sich zu ein paar Themen geäußert, aber zu nichts Konkretem. Mittlerweile war wieder Jahreswechsel - glauben Sie das hat einen Einfluss auf die Verjährungsfrist bezüglich Lohn- und Sozialdumping? Gibt es amtsmäßig Möglichkeiten, um eine derartige Verzögerung ev. anzuzeigen oder zu verfolgen? Es ist so kaum möglich normal zu arbeiten. Danke.
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Wenn wir zu genau diesen Fragen eines Tages Rechtsprechung haben werden, dann wissen wir mehr.
Normalerweise sollte die dreijährige Feststellungsverjährungsfrist nicht durch den Umstand der GPLB-Prüfung gestoppt werden, sondern erst - nachdem eine Anzeige erfolgte - durch die Aufnahme der relevanten Verfolgungshandlungen durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass der "Prüfernachwuchs" fehlt, sich deshalb die Prüfungen in die Länge ziehen, aber auch dadurch Lohndumpingfälle verjähren.
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Ich hatte zu dem Zeitpunkt, als Corona ausbrach, gerade eine Prüfung laufen, welche jedoch trotz Anforderung diverser Unterlagen seitens des Prüfers nicht sonderlich vertieft, sondern gleich mal offensichtlich verkürzt beendet wurde (vermutlich gab es zu dem Zeitpunkt eine Weisung, Prüfungen, bei denen augenscheinlich kein großes Mehrergebnis zu erwarten war, nicht unnötig in die Länge zu ziehen.....)...somit kam es für mich zu keinen Feststellungen.
Ich beneide zum jetzigen Zeitpunkt sowieso keinen der Prüfer, denn bei dieser Fülle an laufenden Änderungen noch den Durchblick zu haben, ist beinahe unmöglich......