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Auszahlung Versicherungsleistung Kapitalablöse
#1
Liebes Forum!

Ich hätte eine Frage:
Ich habe von einer Versicherung eine Kapitalablöse erhalten für einen ehemaligen Dienstnehmer, der bereits vor einigen Jahren ausgetreten ist.
Diese Versicherung wurde aber nicht von uns einbezahlt, sondern von seinem früheren Arbeitgeber.
Wir haben die Versicherung damals einfach übernommen, aber keine Beträge einbezahlt.
Der Dienstnehmer hat nun das Regelpensionsalter erreicht, deshalb hat die Versicherung nun den Betrag ausbezahlt.
Der Dienstnehmer konnte sich aussuchen, ob er eine Rente oder das gesamte Kapital auf einmal erhalten möchte.
Nun soll ich ihm den Versicherungserlös (Ablösekapital + Gewinnanteil) auszahlen, weiß aber ehrlich gesagt nicht, wie ich das versteuern muss.
Es handelt sich um eine Rentenversicherung - Pensions-Rückdeckungsversicherung

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!

lg
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#2
Ich vermute, dass es sich um eine Kapitelabfindung für eine Betriebspension handelt.

In diesem Fall kommt § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 zur Anwendung. 

Wenn der Barwert dieser Pensionsabfindung den Wert von € 13.200,00 überschreiten sollte, dann ist die Besteuerung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 vorzunehmen.

SV- und BV-Pflicht besteht in diesem Fall keine, auch DB, DZ und KommSt-Pflicht bestehen in diesem Fall nicht.
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#3
Vielen Dank für die Auskunft Hr. Kurzböck!

lg
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