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AfA Möbel bei Vermietung
#1
Hallo, wie ist das mit der AfA der gebrauchten Einrichtung bei der erstmaligen Vermietung einer Wohnung nach Privatnutzung? Z.B. verbleibt eine nur 4 Jahre alte Küche in der nun vermieteten Wohnung. Sind hier vom Neuwert 4 Jahre AfA abzuziehen und den Rest auf 6 Jahre abzuschreiben?
Danke!
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