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Serviceentgelt bei Wertpapierkauf - Aktivierung
#1
In den Anschaffungskosten beim WP-Kauf ist auch immer ein Serviceentgelt enthalten. Zählt bei einem E-AR-Rechner dieses Serviceentgelt zu den Anschaffungskosten (und ist somit auch für den Gewinnfreibetrag verwendbar) oder darf ich dafür nur den "steuerlichen Anschaffungswert" ohne Serviceentgelt aktivieren? Danke im Voraus für eure Antwort
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#2
Hallo Fr. Neunteufel,

im Beitrag des BMF ist dargestellt, dass zu den Anschaffungskosten nur die tatsächlichen AK gehören. Dazu gehören auch eventuelle Stückzinsen.
Einen Unterschied zwischen Bilanzierer und EA-Rechner gibt es beim AV nicht.
Anschaffungsnebenkosten (Beratungs- oder Transaktionskosten) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen ( zB Depotgebühren) gehören nicht dazu.
(siehe dazu https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spa...ungen.html)

MfG
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