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TZ-Mehrarbeit bei Gleitzeit
#1
Liebes Forum,
wäre sehr gespannt über eure Einschätzung: 

Teilzeit-Mitarbeiter, es sollen während der Gleitzeitperiode Stunden ausbezahlt werden (ob DN das möchte oder nicht ist jetzt nicht Thema).

Diskussion ist, ob diese Stunden mit 0% Zuschlag oder mit 25% Zuschlag auszuzahlen sind. (ungeachtet einer KV-Regelung!) Monatlicher Stundenübertrag 60 Std. und Gleitzeitperiode 1.1. Bis 31.12 des lfd. Jahres.
Ich teile meine Meinung jetzt nicht, da ich niemanden beeinflussen möchte und sehr gespannt bin auf die Antworten des Forums.

Herzlichen Dank im Voraus und einen schönen Wochenstart!
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#2
Von den denkmöglichen Antworten ist (je nach Standpunkt: leider) auch ein 50%-Zuschlag samt Abrechnung des Grundstundenlohnes mit dem ÜSt-Teiler eine Überlegung wert.
Die GLZ dient u.a. der Vermeidung von ÜStd-Zuschlägen und Überstunden entstehen üblicherweise für im GLZ-Rahmen erbrachte Arbeitsstunden am Ende der GLZ-Periode in Höhe des "Überschusses", der nicht in die nächste GLZ-Periode mitgenommen werden kann.
Begibt sich der AG während der laufenden GLZ-Periode dieser "Zuschlag-Vermeidung" durch (vorzeiitige) Auszahlung eines GLZ-Guthabens, dann könnte in dem Moment auch eine "echte" Überstunde entstehen ...
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#3
Danke - da stimme ich zu 100% zu. Hier handelt es sich zwar nicht um den Fall, dass es nicht in die GLZ-Periode mitgenommen werden kann, da die GLZ Periode noch gar nicht um ist, es geht einfach um eine Zwischenabrechnung gewisser Stunden.
Wir hatten diese Diskussion in einem Facebook-Forum, die Meinungen gingen wirklich extremst auseinander. Besonders speziell waren die Ansichten, nach denen gar kein Zuschlag ausgezahlt werden soll, da es sich bei Stunden währen der GLZ Periode um NAZ handelt. Diese Antwort hat mich doch am meisten verwundert.
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