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Abgabenerklärungen
#1
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Ich hätte da mal ne Frage zum Thema Umfang der Berechtigung eines Bilanzbuchhalters.
Ich darf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. eine Bilanz (mit den allg. bekannten Einschränkungen erstellen), aber wo liegt jetzt genau meine Grenze?
Darf ich meinen Klienten event. einen Entwurf einer Steuererklärung zur verfügung stellen bzw. eine Liste mit den Kennzahlen od. darf ich ihm nur seine fertige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in die Hand drücken und ihn bezüglich der Erfassung seiner Erklärungen über FA-Online nicht mal beraten?
Wie wird das von euch gehandhabt? Wer arbeitet mit einem Steuerberater zusammen und kann mir seine Erfahrungen mitteilen? Wie hoch sind die Kosten, wenn ein Steuerberater die Erklärungen abgibt?

Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!

Ganz liebe Grüße,

Sarah
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#2
Ich habe diesbezüglich vor ein paar Jahren bei der Wirtschaftskammer nachgefragt und mir wurde gesagt, dass die gängige Praxis sei, dass der BiBu mit den Finanzonline-Zugangsdaten des Steuerpflichtigen die Erklärung für ihn abgibt.
Das ist natürlich mit den rechtlichen Vorgaben durch das BiBuG nicht gedeckt und bekommt man von der WKO auch nicht schriftlich da gesetzwidrig.
Die sicherste Variante ist das Zusammenarbeiten mit einem Steuerberarter.
Die einzige aus meiner Sicht noch gedeckte Alternative dazu ist das Erstellen eines Entwurfs der Jahressteuererklärung, den der Steuerpflichtige dann in seinem Namen und auf sein Risiko abgibt. Es sollte aber der Steuerpflichtige auf jeden Fall eindeutig darauf hingewiesen werden, dass das sein Risiko ist.
Im Vergleich zum Steuerberater sehen die meisten Klienten keinen großartigen Unterschied, da die Steuerberater sich mittels vom Klienten zu unterzeichnender Vollständigkeitserklärung praktisch jeder Haftung entziehen.
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#3
Wink 
Vielen lieben Dank, Herr Pfeiffer, für Ihre Antwort!
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#4
Liebe Kolleg*innen
Ich kann mir schwer vorstellen, dass die WKO - wenn auch mündliche - Auskünfte gibt, die klar gegen die aktuelle Gesetzeslage verstößt. Es wäre die Aufgabe unserer gesetzlichen Interessenvertretung, die für den Berufsstand notwendigen Befugnisse in einem neuen Gesetz durchzusetzen.
Aber viele zukunftsorientiert denkende Kolleg*innen verlagern schon jetzt ihr Tätigkeitsfeld mehr und mehr in bwl. Beratungen, aber nicht die Steuerberatung.

Das Erstellen eines Entwurfs der Steuererklärung ist - wenn es hart auf hart geht - auch Steuerberatung, da können Sie auch den letzten Schritt gehen. Empfehlen würde ich das aber NIE.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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