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Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen 2023
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Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen 2023

Im Jahr 2023 beträgt die Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen insgesamt € 14.400,00 (2022: € 13.200,00).

Beträgt der Barwert einer Pensionsabfindung maximal diesen Betrag, so ist die Anwendung des Hälftesteuersatzes möglich.

Achtung:

Der Betrag für 2023 beträgt nicht - wie ursprünglich gedacht - € 13.500,00 - sondern € 14.400,00.

Dies wurde soeben von der FMA verlautbart:

https://www.fma.gv.at/pensionskassen/off...ebe0dc07bc
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