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Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten
#1
Hallo!

Mein Kunde hat Einkünfte aus L+F vollpauschaliert und  Einkünfte aus Gewerbe als Kleinunternehmer. 
L+F: EHW 27800, Jahresumsatz Gewerbe 9933,00
Wird bei der KU-Umsatzgrenze die L+F auch berücksichtigt? oder ist nur der Umsatz aus Gewerbe zu betrachten.
Über Informationen wäre ich dankbar. 

Liebe Grüße 
Eva
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#2
Sofern ihm die LuF alleine gehört, dann ist auch diese zu berücksichtigen. Dabei rechnet man 150% vom Einheitswert + Umsatz Gewerbe (27.800 x 1,5 + 9.933 = 51.633).
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#3
Diese Regelung findet sich in RZ 994 Ust-RL
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#4
Danke, d.h. es fällt die Vollversicherung im Gewerbe an und die USt-Pflicht tritt in Kraft?
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