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pauschale Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen
#1
Für die Berechnung der Dienstgeberabgabe werden alle geringfügigen DV zusammengerechnet. Verstehe ich das richtig: Die Berechnungsgrundlage ist die Summe aller geringfügig Beschäftigten, d.h. "normale" Geringfügige und freie geringfügige DN. Hier wird nicht differenziert, obwohl es für die freien DN ein eigenes Beitragskonto gibt.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich würde beide (normale und freie) addieren und davon die Dienstgeberabgabe für die SV berechnen.

Danke für Antworten
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#2
Hier wird definitiv kein Unterschied gemacht (oder es sollte zumindest keiner gemacht werden).

Es zählt die gemeinsame Beitragsgrundlage insoweit.
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#3
Danke. Ist auch meine Meinung. Aber dann kommt jemand und behauptet etwas anderes und dann ist man gleich verunsichert.
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