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Wochengeldermittlung in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt
#1
Wochengeldermittlung bei Mutterschaft im ersten Beschäftigungsmonat und unmittelbar vorangegangenen unselbständigen Beschäftigungszeiten in einem anderen EU-Land
 
OGH 10 ObS 98/18m vom 22. Jänner 2019
§ 162 Abs. 3 lit. a ASVG
Art. 21 VO 883/2004
 
Sachverhalt:

Eine Arbeitnehmerin trat mit 1. September 2017 in Österreich ein Dienstverhältnis an.

Für die Zeit von 15. September 2017 bis 2. Oktober 2017 ging sie wegen Problemen in der Schwangerschaft in einen vorübergehenden vorzeitigen Mutterschutz.

Davor war sie in Deutschland beschäftigt, wobei sie sich aus Anlass der Geburt ihre ersten Kindes noch bis 25. Juli 2017 in einer Karenz befand und von 26. Juli 2017 bis 31. August 2017 ihren Urlaub bei ihrem deutschen Arbeitgeber konsumierte.

Der „Beobachtungszeitraum“ für die Wochengeldberechnung lag in der Zeit von 1. Juni 2017 bis 31. August 2017, allerdings verbrachte sie diese gesamte Zeit in Deutschland bzw. galt „als in Deutschland beschäftigt“.

Nun war fraglich, wie die Berechnung des Wochengeldes zu erfolgen hatte.

So entschied der OGH:

Die ausführliche Lösungskommentierung finden Sie in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 14/2019.

Infos und Bestellmöglichkeiten zur WIKU-Personal aktuell:
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