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Vorsteuerberichtigung Grundstück
#1
Hallo zusammen, 
ein Klient hat im Jahr 2018 ein Feld zum Parkplatz umgestaltet. 
Es ist nun ein Parkplatz mit Schotter bzw. Bruchasphalt und ein Zaun rundherum. 
Dieser Parkplatz wurde an eine Autofirma vermietet, die dort ihre Wägen abgestellt hat. Also nur 1 Kunde.
Keine sonstigen Leistungen - nur reine Parkplatzvermietung.
Aufgrund der Kosten für Parkplatzerrichtung und des Kunden, der eine Firma ist, wurde ein Regelbesteuerungsantrag erstellt.
In der Coronazeit hat der Kunde den Vertrag gekündigt und es ist sehr schwer einen neuen Kunden zu finden. 
Mit 1.2023 möchte ich die Regelbesteuerung widerrufen. 
Würdet ihr sagen, dass ich 15/20el berichtigen muss? Wenn die VV weiterläuft, dann natürlich pro Jahr ein 15.el. Wenn er die Vermietung aufgibt, dann alles sofort. die 5 Jahre Berichtigung gehen da ja nicht, oder? 

Die gesamte Vorsteuer beträgt ca 1600,00. 

2. Frage: Das Grundstück wurde dem Klienten von der Mutter zur Verwendung zu Verfügung gestellt. 
Nun hat sie im Jahr 2022 das Grundstück an meinen Klienten und 2 Geschwister übertragen. 
Das heißt, wenn diese einen neuen Kunden finden, dann wird das eine Miteigentumsgemeinschaft. Nun stellt sich mir die Frage, wenn die Miteigentumsgemeinschaft als Kleinunternehmer fungiert. Wie sieht das dann für meinen Klienten aus? Es endet ja seine Vermietung, daher Vorsteuerberichtigung aller offenen 15.el. 

ich hoffe, ihr konntet mir folgen. Ist ein wenig komplex diese kleine Vermietung. 
Danke schon mal für eure Inputs.
Liebe Grüße
Angelika
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