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Geplante Änderungen betreffend die Kurzarbeit ab 1.1.2023 - BMF-Genehmigung bleibt abzuwarten
#1
Jetzt kommen voraussichtlich doch ein paar (allerdings wenige) Änderungen in Bezug auf die Kurzarbeit ab 1.1.2023.

Geplant sind folgende Anpassungen:

1. Lehrlinge werden aus dem Kreis der förderbaren Personen gestrichen:

Allerdings ist es gesetzlich (§ 13 Abs. 7 BAG) weiterhin möglich, Lehrlinge in die Kurzarbeit bis zur Hälfte der Normalarbeitszeit einzubeziehen (allerdings "ungefördert").


2. Bestätigungen durch Steuerberater:innen/Wirtschaftstreuhänder:innen/Bilanzbuchhalter:innen betreffend die "wirtschaftliche Begründung" nicht mehr erforderlich


3. Entfall des verpflichtenden Urlaubsverbrauchs während der Kurzarbeit


Betont werden muss, dass das BMF noch seine Zustimmung zu den geplanten Änderungen erteilen muss. Es kann also sein, dass der eine oder andere hier aufgezählte Punkt sich verändert.

Sobald die Änderungen "durch" sind, werden in weiterer Folge auch die neuen Sozialpartnervereinbarungen zur Verfügung stehen und in angemessener Zeit dann auch die neue Kurzarbeitsrichtlinie.
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