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Pflegefreistellung bei Teilzeitkräften
#1
Hallo! Ich habe eine Frage zur Pflegefreistellung. Eine Mitarbeiterin (Teilzeit) arbeitet nur vormittags. Kind muss ins Krankenhaus (ambulant) und muss begleitet werden. Sie kommt aber trotzdem am Nachmittag ihre 4 Stunden arbeiten.

Zählen die 4 h in der Ambulanz trotzdem als Pflegefreistellung?

Wenn ja, wie muss ich mit den 4 h am Nachmittag umgehen? Sind das dann Mehr-/Überstunden?
Variante:
NAZ der Mitarbeiterin 8 bis 12 Uhr. Sie ist von 9 bis 11 mit dem Kind in der Ambulanz. Die Zeit von 8-9 und 11-12 ist sie nicht da. Sind das dann nur 2 von der Ambulanz bestätigte Freistellungsstunden und 2 Stunden, die ihr vom Zeitkonto abgebucht werden?

Bitte um eure geschätzten Antwort(en)! Danke!

VG Harald
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#2
Lieber Kollege,
solche Konstellationen sind immer Einzelfallentscheidungen in einem ganz konkreten Sachverhalt.
Hier scheint eine Verschiebung der Lage der Arbeitszeit auszureichen, um Familienpflichten und Arbeitspflicht "unter einen Hut zu bekommen".
Der Arbeitgeber muss nur flexibel sein (ausnahmsweise keine Vormittagsarbeit möglich), aber nach der geschilderten Situation  m.E. keine Ausfallzeit bezahlen.
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