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Neue Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld für die Zeit ab 1.1.2023
#1
Die Zuverdienstgrenze in Bezug auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sowie die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird jeweils auf € 7.800,00 angehoben (bis Ende 2022: € 7.600,00).

Die Zuverdienstgrenze betreffend das Kinderbetreuungsgeldkonto beträgt ab 1.1.2023 € 18.000,00 (bis Ende 2022: € 16.200,00).


Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/225/20221230
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