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GFVG und Sachbezug
#1
Hallo Forumsmitglieder,

bei einer GmbH ist ein GF zu 100% beteiligt. Das GF-Entgelt wird über die Lohnverrechnung wegen der Lohnabgaben "abgerechnet" und es wird ein Kfz-Sachbezug berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um einen Fiskal-Lkw der VSt Abzugsberechtigt ist.
Am "Lohnkonto" sehe ich nun folgendes:
GF-Entgelt € 4.075,00 (Nettobetrag)
Sachbezug € 324,24 (Bruttobetrag?)
USt GF € 815,00

In der lfd. Buchhaltung wird der Sachbezug einmal am Konto in der Kl.6 mit € 324,24 verbucht und in der Kl.4 mit € 270,20 und als USt € 54,04 berücksichtigt.

Nun hätte ich drei Fragen dazu:
1) ist es in Ordnung, dass in der Buha der GmbH keine VSt vom GF-Bezug berücksichtigt wird?
2) Wie wird das in der EARg des GF erfasst? € 4.075,00 + € 270,20 = € 4.345,20 ? Die USt dafür wird vom GF an das FA bezahlt?
3) Wird der Sachbezug am Lohnkonto mit dem "Bruttobetrag" richtig ausgewiesen oder sollte hier ebenfalls, wie die GFVG, der Nettobetrag stehen?
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#2
Hallo liebe Silvia,

der GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und muss die Einnahmen in seiner eigenen EA-Rechung verarbeiten.
Er muss ebenfalls die UST aus den vereinnahmten Entgelten an sein FA abführen - entweder monatlich oder vierteljährlich.

Zu1) Was ist eine Buha?

Die GmbH hat bereits einen Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten des KFZ - warum sollte sie nochmals einen VorSt-Abzug aus dem Sachbezug haben?

3) Der Sachbezug wird am Lohnkonto korrekt mit dem Bruttobetrag ausgewiesen.

mfg. Manfred
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#3
Hallo Manfred,
danke für die Antwort.

Eine Buha ist eine Buchhaltung.
Mir ist klar, dass der GF die Bezüge in seiner EARg erfassen muss, siehe meinen Pkt. zwei,
aber stimmen die Beträge so wie ich sie angegeben habe für die EARg des GF?
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