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Zivildienst bei befristetem Dienstverhältnis
#1
Hallo,
am Ende der Lehrzeit wurde ein befristetes Dienstverhältnis für ein halbes Jahr vereinbart.
Befristung vom 18.08.2022 bis zum 17.02.2023.
Nun tritt dieser Dienstnehmer ab 01.02.2023 seinen Zivildienst an (Zuweisungsbescheid vom 05.01.2023).
Wann endet nun das Dienstverhältnis bzw. wie ist hier die Abmeldung vorzunehmen?
Ab wann bzw. wie lange dauert die Behaltefrist?
Vielen Dank!!
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#2
Das Arbeitsverhältnis endet durch Zeitablauf am 17.02.2023. Das würde ich auch sicherheitshalber dem Arbeitnehmer auch mitteilen, damit hier kein Missverständnis entsteht.

Falls Sie mit Behaltefrist die Weiterbeschäftigungszeit im Anschluss an das Lehrverhältnis meinen sollten: dazu kann ich leider nichts sagen, da die Weiterverwendungszeit nach dem Gesetz 3 Monate beträgt (da sind wir hier deutlich drüber). Der Kollektivvertrag kann dazu jedoch eine längere Frist vorsehen. Da Sie aber dazu nichts vermerkt haben, gehe ich davon aus, dass Sie das wohl eher nicht meinen.

Ein Kündigungsschutz besteht nicht, weil das Dienstverhältnis ja befristet ist (falls Sie DAS mit Behaltefrist eventuell gemeint haben sollten).

Die Abmeldung ist in diesem Fall mit "Ende Entgelt" (31.01.2023) und "Ende Beschäftigung" (17.02.2023) vorzunehmen. Die BV-Beiträge auf Basis der fiktiven BV-Beitragsgrundlage sind bis auch nur bis 17.02.2023 zu bezahlen, sodass das "Ende BV" der 17.02.2023 ist.
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#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!!
Es handelt sich dabei um den KV Arbeiter Metallgewerbe (Elektriker).
Das Frage ist auch, da hier ja nach Ende der Lehrzeit eine Mindestbeschäftigungsdauer von einem halben Jahr vorgesehen ist.
Für dieses halbe Jahr wurde ein befristetes Dienstverhältnis vereinbart, welches bis 17.02.2023 dauern würde, jedoch jetzt schon wegen des Zivildienstes schon am 31.01.23 endet.
Ist dann trotzdem das halbe Jahr erfüllt oder muss das nach dem Zivildienst angehängt werden?
Vielen Dank!
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#4
In diesem Fall wird der Ablauf der Weiterbeschäftigungszeit gehemmt und hängt sich der Rest dieses befristeten Arbeitsverhältnisses, weil es die kollektivvertraglich verlängerte Weiterbeschäftigungszeit betrifft an das Ende des Zivildienstes dran.

Eine Abmeldung mit Ende Beschäftigung unterbleibt somit während der Dauer des Zivildienstes (normalerweise) und für die gesamte Dauer des Zivildienstes wären dann auch die BV-Beiträge zu bezahlen.
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#5
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Es ist also genau so wie von uns vermutet.
Wäre hier eventuell eine einvernehmliche Auflösung mit 31.01.2023 möglich?
Danke!
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#6
Ja, das ist möglich.

Allerdings sollten dabei zur Sicherheit auch die Vorschriften des § 16 Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz eingehalten werden. Dies bedeutet, dass die einvernehmliche Auflösung schriftlich erfolgen muss und auch eine Belehrungsbescheinigung über den besonderen Kündigungsschutz vom ASG oder von der AK vorliegen sollte.
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