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Vermittlungsprovision
#1
ein pauschalierter Landwirt (UST) hat für Vermittlungsleistungen 5000,00 erhalten und stellt dem Unternehmer eine Rechnung. ist diese mit 13% oder 20% Umsatzsteuer zu legen
(bei 20% müsste der Landwirt die Differenz ans FA abführen?)

danke
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#2
Hallo,

das hängt davon ab, ob die Provision dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen ist (§ 22 UStG). Falls nicht, sind 20% zu verrechnen und voll abzuführen.

Welche Leistung liegt der Provision zugrunde?

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#3
der Landwirt schreibt einem Unternehmer, der mit landwirtschaftlichen Geräten handelt, eine Rechnung für 10 vermittelte Maschinen.
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#4
Das klingt nach einem gewerblichen Handelsvertreter.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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