Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Online-Händler Unternehmerbescheinigung §22f (1) UStG Deutschland
#1
Liebe Forumsmitglieder,

hat jemand von Euch Erfahrung damit welcher Antrag an das FA München gestellt werden muss wenn ein Österr. Online-Händler, der auf mehreren Verkaufsplattformen (Amazon, ebay, Rakuten ....) seine Ware anbietet, die Lieferschwelle von € 100.000,00 in Deutschland nicht überschreitet?
Ist dann das Formular USt 1 TJ und das Formular USt 1 TI an das FA München zu übermitteln?

Kann mir bitte jemand das Prozedere erklären wie hier Schritt für Schritt vorzugehen ist wenn noch kein Kontakt mit dem deutschen Finanzamt aufgenommen wurde.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste