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NeuFöG Übermittlung
#1
Liebe Kollegen, 

wie legt ihr die Bestätigung über das NeuFöG (NeuFoe2) des Klienten dem Finanzamt vor? Wirklich immer noch per Brief oder via Sonstige Anbringen und Anfragen?
Ist ein Einbringen via FinanzOnline wirklich korrekt eingebracht oder gilt noch immer Fax / Post? 
Bspw. Erklärungen / Rechtsmittelersuchen / Fristverlängerungsansuchen per E-Mail einreichen geht ja definitiv nicht -  gilt als nicht gestellt, also rechtsunwirksam - aber ob FinanzOnline anerkannt ist weiß ich nicht!? 

Vielen Dank!
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