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Meldepflichten von Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen an das BMF
#1
 
Mit Verordnung wurde nunmehr festgelegt, welche Daten das BMF von den Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen erhalten möchte.

Diese Meldepflicht besteht nun erstmalig für das Kalenderjahr 2019.

Zum VO-Text geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_290/BGBLA_2019_II_290.html
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