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Papamonatsfalle Karenz
#1
Nimmt ein Arbeitnehmer unmittelbar nach der Familienzeit (Papamonat) Karenz nach dem VKG in Anspruch, so fordert derzeit der zuständige KV-Träger vom betreffenden Arbeitnehmer den Familienzeitbonus zurück.

Nach Ansicht der KV-Träger (über ministerielle Weisung) muss der Arbeitnehmer unmittelbar nach Ende der Familienzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Sinnvoll wäre es, zwischen dem Ende der Familienzeit und dem Antritt der Karenz ein bis zwei Wochen an bezahltem Urlaub oder Zeitausgleich zu vereinbaren und erst danach die Vaterschaftskarenz anzutreten bzw. von Haus aus die Familienzeit so zu legen, dass das Ende nicht unbedingt mit dem Endes Mutterschutzes zusammenfällt.



Wir arbeiten wieder im Hintergrund daran, dass man diese - aus dem Gesetz nicht ableitbare - Papamonatsfalle entschärft.

Als nun der neue "Anspruch" nach § 1a VKG geschaffen wurde, betonte man ja, dass dieser Papamonat die Karenz weder verringert, noch beeinträchtigt. Dass aber umgekehrt die Karenz den Papamonat rückwirkend vergellen soll, kann man einer Jungfamilie nicht wirklich vernünftig erklären und wird mit Sicherheit auch nicht im Sinne der Gesetzgebung sein.

Ich halte Sie über die weiteren Entwicklungen hier auf dem Laufenden.
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