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Der Beschäftigungsort (d. h. das Bundesland) spielt weiterhin eine wichtige Rolle
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Breaking News vom ELDA-Softwareherstellertreffen - der Beschäftigungsort (d. h. das Bundesland) spielt weiterhin eine wichtige Rolle

Die Klärung des Beschäftigungsortes des bzw. der Versicherten wird auch ab 1.1.2020 wichtig sein.

Die gesetzliche Bestimmung dazu ist von § 30 ASVG in den § 3 Abs. 4 ASVG gewechselt. Diese Bestimmung klärt ja bis 31.12.2019, welche "GKK" für den bzw. die Versicherte/n zuständig ist.

Praktisch lebt diese Regelung somit weiter, da man den bzw die Versicherte/n bei der richtigen Landesstelle der ÖGK anmelden muss.
Das bedeutet auch, dass Beitragskontonummern, die ein/e Dienstgeber/in bei den verschiedenen Kassen hat, unverändert bleiben (sich also nicht per 1.1.2020 ändern).
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