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HFU Gesamtliste
#1
Hallo,
 
um in die HFU-Gesamtliste aufgenommen zu werden, muss das Unternehmen mind. drei Jahre Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes erbracht haben.
Funktioniert dies auch wenn mein Kunde im Juli 2017 als Einzelunternehmer gegründet hat und im Jahr 2018 bereits auf eine GmbH umgegründet werden musste? (Es liegen somit der USt-Bescheid 2017 vom EU mit Bauleistungen und der USt-Bescheid 2018 der GmbH mit Bauleistungen auf; nächstes Jahr würde der USt-Bescheid von 2019 die drei Jahre vervollständigen)
 
Ich glaube auch in einem Seminar gehört zu haben, dass es keine vollständigen drei Jahre sein müssen, sondern nur die USt-Bescheide von drei Kalenderjahren. Leider kann ich aber leider keinen Hinweis in einer Literatur dazu finden.
 
Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise.
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