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Darf man als BH E/A Rechnung für Jahresausgleich erstellen?
#1
Liebe Forumsgemeinde,
ich bin selbständiger Buchhalter und ein Klient benötigt rasch einen Jahresabschluss.
Der Steuerberater, mit dem ich zusammenarbeite, ist leider ausgefallen und ich habe im Moment keinen Kooperationspartner.

Nun habe ich mich nochmals in den Berechtigungsumfang eingelesen. Hier steht unter anderem (Auszug):
"...die pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988 und....."

Da es sich bei dem Klienten um einen Einzelunternehmer handelt, heißt das, dass ich ja die Einnahmen und Ausgabenrechnung erstellen sollte dürfen.
Die E/A Rechnung nach §4(3) ist ja die Grundlage für die Steuererklärung, oder stimmt das so nicht?
Ich könnte demnach die E/A Rechnung erstellen und der Klient überführt diese dann in Finanz Online.
Dann verstoße ich nicht gegen meinen Berechtigungsumfang.

Welche Nachteile können sich hier für den Kunden oder für mich als Buchhalter ergeben, wenn wir das so durchführen?

Gibt es hier Buchhalter, die damit bereits Erfahrung gemacht haben?

Vielen Dank
LG
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