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Rücklagen E/A Rechner
#1
Hallo,

wie kann eine OG (EAR) Rücklagen für einen zukünftlichen Maschinenkauf bilden?
- Kann das irgendwie in der normalen Buchhaltung verbucht werden und die Rücklagen vermindern den Gewinn (vor Steuer)?
- oder Gewinn ermittlen, dann die Rücklagen in der Steuererklärung (Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung) eintragen?
- oder Gewinn normal ermitteln, Gesellschafter erhalten Gewinnanteile und dann leisten sie Privateinlage?
- oder wie geht das?
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#2
Bei einem E/A-Rechner gibt es keine Rücklagen. an Rückstellungen gibt es nur die für Abfertigung-ALT.
Ansonsten alles nach dem Zahlungsfluss.

Der Gewinn wird über die Feststellungserklärung entsprechend dem Formularen E6 und E6a ermittelt.

Gibt es Sonderbetriebs-Einnahmen oder Sonderbetriebs-Ausgaben?
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#3
Die Gesellschafter der OG können allerdings beschließen, auf einem Bankkonto oder Sparbuch der OG Rücklagen anzusammeln. Diese Rücklagen sind steuerlich irrelevant (nicht gewinnmindernd) und haben grundsätzlich auch keine unternehmensrechtliche Relevanz. Geld für einen späteren Maschinenkauf kann dadurch aber sehr wohl angesammelt werden.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#4
Vielen Dank für die Antworten!
Wenn die OG doppelte Buchhaltung führen würde, könnte dann sie Rücklagen (gewinnmindernd vielleicht) für Maschinenkauf bilden?
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#5
Auch dann nicht, weil das im österreichischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist. Bei doppelter Buchführung könnten allenfalls Einlagen in Form von Kapitalrücklagen getätigt werden, aber das ist vermutlich nicht Ihr Ziel.

Aus theoretischer Sicht hat die Abschreibung der vorhandenen Anlagen unter anderem die Funktion, Gewinne für Ersatzinvestitionen steuerfrei zu belassen. Das hilft Ihnen aber aus praktischer Sicht leider auch nicht weiter.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#6
In diesem Fall wäre eine GmbH vorteilhafter, weil man dann wenn man die Gewinn thesauriert und nicht ausschüttet weil man für künftige Investitionen anspart, nur 25% KÖSt bezahlt. Eventuell wäre die Überlegung, die Mitunternehmeranteile der OG in eine GmbH einzubringen?
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