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Gesetzespakete sind im Bundesgesetzblatt verlautbart worden
#1
In den Vorwahlzeiten wurden einige Gesetzesänderungen beschlossen, die sich auch auf die Arbeit der Personalverrechnung auswirken.
Diese wurden auch heute im Bundesgesetzblatt verlautbart.

Da wäre einmal

1. die Möglichkeit ab 1.1.2020 abschlagsfrei in eine vorzeitige Alterspension gehen zu dürfen:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2019/98/20191022
[/url]
2. das Recht auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit (ab 1.1.2020):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2019/93/20191022

3. das Abgabenänderungsgesetz 2020

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2019/91/20191022
[url=https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2019/91/20191022]
Ausständig sind noch das Steuerreformgesetz 2020 sowie die neue Sachbezugswerteverordnung, die möglicherweise dann auch am selben Tag verlautbart werden könnten.

Über die Gesetzesvorhaben habe ich Sie ja schwerpunktmäßig vom Spätfrühling bis in den Sommer 2019 hinein informiert.
Jetzt nach Ergehen der Bundesgesetzblätter gibt es von mir in der WIKU-Personal aktuell natürlich noch die ganz ausführlichen Artikel dazu, die auf dem letzten Stand sind. Diese werden sich auf die Ausgaben Nr. 18/2019 und Nr. 19/2019 verteilen.
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