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Kfz-Import und Differenzbesteuerung
#1
Liebe Kolleginnen/Kollegen,



ich vermute, meine Lösung für folgende Sachlage ist richtig, kann aber die entsprechenden Gesetzespassagen nicht finden.







1.    Ö (Kfz-Händler) fährt nach DE und kauft bei einem Händler ein Gebraucht-Kfz und fährt dieses selbst nach Ö

2.     Nach wenigen Tagen verkauft er dieses Fahrzeug



Folgende Zusatzinformationen:

Lt. Kaufvertrag (handschriftlich ausgefülltes Standard-Formular) verkauft der DE-Gebraucht-Kfz-Händler (zwar St.Nr. angeführt, jedoch keine UID und auch keine dt. Ust ausgewiesen) um 5.000,00 - §25 Diff.besteuerung ist nicht angekreuzt/ev. Kleinunternehmer



stimmen meine Annahmen:

1. es fällt unabhängig von der Differenzbesteuerung in DE Erwerbsteuer an und diese ist (da der Ö Vst-Abzugsberechtigung hat) gleichzeitig auch wieder voll abziehbar

1 Woche später verkauft Ö dieses Fahrzeug um 10.000,00 – keine Differenzbesteuerung mehr möglich, d.h. ist inkl. 1.666,67 Ust.



Vielen Dank für Hinweise und Rückmeldungen.



Peter
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