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ZM?
#1
Die Reparatur einer Maschine erfolgt in Österreich. 
Die Reparatur ist eine Gewährleistung.
Die Maschine wurde seinerzeit in Deutschland eingekauft (ig. Erwerb).

Die Reparatur wird an die deutsche Firma als steuerpflichtige sonstige Leistung fakturiert (ohne USt).

Muss dieser Vorgang in einer ZM erfasst werden?

Walpurga Wendl
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#2
So wie ich den Sachverhalt verstehe, handelt es sich um einen (echten) Schadenersatz, somit nicht steuerbar und daher auch nicht in der ZM zu erfassen.
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#3
Dann ist der Hinweis auf der Rechnung, dass die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht falsch?

Wie lautet in diesem Fall der richtige Hinweis?

Walpurga Wendl
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#4
Guten Tag,

bei einer Gewährleistung wäre an sich nichts zu fakturieren. Könnten Sie den Sachverhalt noch etwas genauer darstellen.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#5
Die österreichische Firma A kauft seinerzeit bei der deutschen Firma D eine Maschine (gebucht als ig. Erwerb). Die österr. Firma A verkauft die Maschine an die österr. Firma B (fakturiert mit 20 % USt).
Dann tritt der Schaden auf.
Die österr. Firma A rapariert den Schaden bei der österr. Firma B und verrechnet die verwendeten Ersatzteile und die Arbeitszeit an die deutsche Firma D (mit dem Hinweis auf Übergang der Steuerschuld). An die österr. ergeht keine Rechnung. Die deutsche Firma D anerkennt den Schaden und begleicht die Rechnung.

Ich war mir nicht sicher, ob die Rechnung mit Übergang der Steuerschuld auf die deutsche Firma D richtig ausgestellt wurde und ob man den Vorgang in die ZM aufnehmen muss.

Walpurga Wendl
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#6
Vielen Dank, jetzt ist der Sachverhalt eindeutig:

Die Gewährleistung hat in diesem Fall keine Relevanz, auch das Rechtsverhältnis zwischen A und B ist unbedeutend.

Es kommt einzig auf die Leistung der österreichischen Firma B an die deutsche Firma D an. Der Leistungsort ist in D, es kommt zum Übergang der Steuerschuld und auch eine Aufnahme in die ZM ist erforderlich.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#7
Aber die österr. Firma B erstellt keine Leistung an die deutsche Firma D.
Die Leistung erstellt österr. Firma A an österr. Firma B, indem A bei B den Schaden repariert. 
Nur fakturiert wird von österr. Firma A an die deutsche Firma D.

Bin mir noch immer nicht ganz sicher, wie ich diesen Fall behandeln soll.

Vielleicht können Sie meine Zweifel mit einer nochmaligen Antwort zerstreuen.

Walpurga Wendl
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#8
Ich habe in meiner Antwort A und B verdreht, bitte verzeihen Sie.

Der umsatzsteuerliche Leistungsaustausch findet ausschließlich zwischen der österr. Firma A und der deutschen Firma D statt, weil nur hier Entgeltlichkeit vorliegt. Firma A fakturiert an Firma D mit Reverse Charge und Aufnahme in die ZM.

Zwischen A und B wird nichts fakturiert.

Ein anschauliches Beispiel finden Sie bei Melhardt/Tumpel, § 1, Rz 161.

Ich hoffe, dass nun alles klar ist.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#9
Vielen Dank, dass sie sich die Mühe gemacht haben, um meinen Fall noch einmal anzusehen.

Walpurga Wendl
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#10
Noch eine Frage zu meinem Problem.

Wie lautet der genaue Hinweis auf der Rechnung von A an D in Bezug auf den Übergang der Steuerschuld?

Walpurga Wendl
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