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KV für Rechtsanwalt-Angestellte in der Steiermark aus dem Jahr 1992 (Nachwirkung??)
#1
Guten Tag,

Ich bin ganz neu in der PV und kenne mich noch nicht so gut aus.

Ich suche den Kollektivvertrag für Rechtsanwalt-Angestellte in der Steiermark und finde nur einen aus dem Jahr 1992 (Mindestgehälter sind noch in Schilling).
Vorausgesetzt, ich habe mich nicht verschaut und es gibt keinen aktuelleren, möchte ich wissen ob dieser KV noch gültig ist.

"XVII. Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Juni 1992 in Kraft. Jeder Vertragsteil hat das Recht, den Kollektivvertrag jeweils mit mindestens dreimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen. Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen wegen Erneuerungen des Kollektivvertrages zu führen. "



Angenommen, ein DN beginnt jetzt ein DV in einer Rechtsanwaltskanzlei in der Steiermark, hätte er/sie Anspruch auf Sondezahlungen (weil im KV 2 Sonderzahlungen vorgesehen sind) wenn das nicht im Dienstvertrag ausdrücklich vereinbart wurde?

Und würden theoretisch auch die Mindestgehälter (in EURO umgerechnet) noch gültig sein?

Danke im voraus

Maria
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#2
Der Kollektivvertrag ist ja wie vor gültig, wurde aber seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr neu verhandelt.

Insoweit stehen auch die anfragten Sonderzahlungen im Falle von Neueintritten zu.
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