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Arbeitskräfteüberlassung von Italien nach Österreich iVm italienischen Staatsbahnen
#1
Eine Dienstnehmerin, die in Italien ansässig war, wurde einem österreichischen Verein in Österreich zur Arbeitsleistung überlassen, so besteht Steuerpflicht in Österreich.

Den konkreten Sachverhalt samt Auflösung durch das BMF finden Sie hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...486aa7766e
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