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Aussergewöhnliche Belastungen - Fahrtkosten zu Ärzten, Massage, Physiotherapie, ...
#1
Das Finanzamt hat in diesem Jahr (2023) wieder einmal bei mir die außergewöhnlichen Belastungen sehr genau kontrolliert.
(Hat sehr lange bis zum Erstbescheid gedauert).

Bei den Kosten für Heil-Massage genügt dem Finanzamt der Nachweis nicht, dass die ÖGK den Kassenanteil an mich rückgezahlt hat - die Kosten
wurden abgelehnt, weil ich keine ärztlichen Verordnungen beigelegt habe. 

Genügt für die Anerkennung dieser Kosten nicht der Nachweis, dass die ÖGK das an mich rückgezahlt hat?

Was ich auch nicht verstehe - eine Massage ist ja nur dann eine UST-freie Heilmassage, wenn es dafür eine Verordnung gibt.

Auf alle Fälle werde ich berufen.

Die Anerkennung von Fahrtkosten (Kilometer-Geld) zur Massage und zur Physiotherapie wurden abgelehnt, weil das nicht zulässig ist.

Meine Frage ist daher - stimmt es, dass man nur Fahrtkosten zu Ärzten, ins Spital und zur Kur steuerlich absetzen kann?

Vielen Dank
mfg
Manfred Haslinger
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#2
siehe dazu LSt-RL 2002 RZ 902 ff - hier sind unter RZ 902c die abzugsfähigen Ausgaben angeführt. In RZ 902b sind Behandlungen durch nichtärztliches Personal angeführt. Dabei wird verlangt, dass die Leistungen ärztlich verschrieben oder teilweise durch die SV ersetzt werden.
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#3
Vielen Dank.

Leider sind unter 902c nicht die Fahrtkosten zu Massage, Physiotherapie angeführt.
Schade
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