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Spekulationsgeschäft § 31 EStG
#1
Der Prokurist einer Firma gewinnt bei einem Preisausschreiben, im Rahmen einer Messe, ein Gerät im Wert 60.000.
Dieses Gerät kann die Firma verwenden und wird es ihm um 50.000 abkaufen.
Fällt dies, für den Prokuristen, unter den § 31.
Bei unentgeltlichen Erwerben ist ja auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Meiner Meinung nach gibt es aber hier keinen Anschaffungszeitpunkt da das Gerät vom Produzenten verlost wurde.
Oder gibt es für solche Gewinne eine eigene Regelung?
Nach Möglichkeit soll es natürlich steuerfrei sein.

Nachtrag - falls das etwas ändert.
Er ist auch Gesellschafter der GmbH.
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