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Elektro-Auto Aufwandseigenverbrauch bei den laufenden Kosten?
#1
Wir sollen einen Klienten der Kanzlei bezüglich E-Auto (0% CO2) beraten und sind uns bezüglich der laufenden Kosten unsicher.

Die Aussagen in den Seminaren die bisher besucht habe zu diesem Thema waren da nicht eindeutig.

Der PKW kostet 77.890,- und wird geleast.

Bei Kauf kann man hier den vollen Vorsteuer-Abzug geltend machen.
Den EUR 40.000,- übersteigenden Teil müsste man als Eigenverbrauch verusten.

Wie ist das aber bei Leasing und den anderen laufenden Kosten.
Nach §12/2/2a gilt der volle Vorsteuerabzug und "allenfalls Korrektur durch Aufwand-EV"

Wann und wofür wäre da der Aufwand-EV anzusetzen?

Danke für Ihre Tipps.
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