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Newsletter von ELDA vom 12.12.2019 zur Zusammenlegung der "Kassen"
#1
ELDA-Newsletter vom 12.12.2019
Österreichische Gesundheitskasse:
Top-Service aus einer Hand.
Aus neun wird eins. Mit 1. Jänner 2020 werden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Sie kümmert sich künftig um die Gesundheitsversorgung von 7,2 Millionen Versicherten in ganz Österreich und hebt mit Unterstützung der 285.000 Dienstgeberinnen und Dienstgeber über 50 Milliarden Euro an Beiträgen ein.
Welche Veränderungen sich durch die Fusion für Dienstgeber und Lohnsoftwarehersteller ergeben, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Was ändert sich für Lohnsoftwarehersteller?
Durch die Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse ergibt sich für Sie nur ein sehr geringer Umstellungsaufwand. Die Organisationsbeschreibung-DM (DM-Org.) wurde hinsichtlich der Zusammenführung gänzlich an das Wording der Österreichischen Gesundheitskasse angepasst. Bitte beachten Sie, dass außenwirksame Begrifflichkeiten aus Ihrer Lohnsoftware entsprechend berücksichtigt werden.
 Beispielsweise wurden in Kapitel D.4 der DM-Org. die Langtextbezeichnungen der Trägercodes angepasst, die Trägercodes an sich ändern sich nicht. Selbstverständlich werden seitens ELDA die Änderungen auch auf den ELDA-Protokollen und Meldebestätigungen berücksichtigt.
 Um den Umstellungsaufwand zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, die notwendigen Anpassungen mit den für jeden Jahreswechsel üblichen Neuerungen vorzunehmen.

Sämtliche Änderungen finden Sie wie gewohnt in der Organisationsbeschreibung-DM am ELDA-Portal:

https://www.elda.at/cdscontent/?contenti...de=content
[url=https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.682446&viewmode=content][/url]
Was ändert sich für Dienstgeber?
Dienstgeber mit Beitragskonten in einem Bundesland
Für Dienstgeber mit Beitragskonten in nur einem Bundesland ändert sich nichts. Das Unternehmen wird weiterhin wie bisher von den jetzigen Ansprechpartnern betreut. Es entsteht kein Umstellungsaufwand.
Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern
Unternehmen mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern erhalten für wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereichs zum Beispiel bei Meldeverspätungen, Verfahren, Ratenvereinbarung, Mahnungen oder Verzugszinsen bundesweit eine Ansprechstelle. Die regionale Anlaufstelle in dem Bundesland des Firmenhauptsitzes wird zukünftig als „Single Point of Contact“ (SPOC) agieren.

Für alle sonstigen Agenden ist der bisherige Ansprechpartner in der regionalen Vertretung der Österreichischen Gesundheitskasse zuständig – das gilt insbesondere bei Fragen zu Clearingfällen oder zur Entgegennahme von Meldungen. Die Beitragskonten und bereits hinterlegten Bankkontonummern bleiben ebenfalls unverändert aufrecht. Eine Änderung des Beschäftigungsortes ist bei bundesländerübergreifendem Wechsel jedenfalls bekannt zu geben.
 
Wo kann ich mich informieren?
Wir informieren Sie laufend über verschiedene Infokanäle der neun Gebietskrankenkassen. Das Magazin DGservice, die Dienstgeber-Homepages bzw. Newsletter berichten ausführlich. Wenn Sie den persönlichen Kontakt bevorzugen, erhalten Sie natürlich jederzeit Auskunft bei Ihren bisherigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Darüber hinaus finden Sie am ELDA-Portal, auf der neuen Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at sowie den Internetauftritten der neun Gebietskrankenkassen aktuelle Auskünfte.
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