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Aktuelle Auskunft aus dem Sozialministerium zur BV-Pflicht während einer WIETZ
#1
Aktuelle Auskunft aus dem Sozialministerium zur BV-Pflicht während einer Wiedereingliederungsteilzeit bei krankenstandbedingtem (teilweisen oder ganzen) Wegfall des Krankenentgelts

Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer befindet sich in der Wiedereingliederungsteilzeit.
Während der Wiedereingliederungsteilzeit befindet er sich im Krankenstand und sein Entgeltsanspruch (Krankenentgelt) halbiert sich bzw. fällt aufgrund der Dauer der Dienstverhinderung gänzlich weg.
Von welcher Beitragsgrundlage ist der BV-Beitrag zu entrichten? Ist hier die Beitragsgrundlage auf Basis der Arbeitszeit vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit heran-zuziehen oder die „fiktive Beitragsgrundlage“, die auch im Falle von versicherungsmäßigem Krankengeld heranzuziehen wäre?

Lösung:


Die Lösung finden Sie in der nächsten Ausgabe der WPA. Diese wird am 23.12.2019 versandt werden.
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