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Abfertigung alt
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Da die Abfertigung alt ja nicht mehr allzu häufig ist, bin ich total unsicher.

DN Eintritt 2.1.2001 - Austritt 31.12.2025 - 6 nicht konsumierte Urlaubstage werden als UEL ausbezahlt.

Meiner Meinung hat der DN am 31.12.2025 noch keine vollen 25 Dienstjahre absolviert, also hat er nur Anspruch auf 9 Monatsentgelte.  

Die UEL verlängert doch nur die Pflichtversicherung und nicht das Arbeitsverhältnis, soviel ich weiß. 

Eigentlich müsste der DN mit 31.1.2026 kündigen (Pension, deshalb auch Abfertigungsanspruch gegeben), dann wären 25 Dienstjahre vollendet.

Die AK hat erklärt, mit 31.12.2025 kann er kündigen und er bekommt die vollen 12 Monatsentgelte Abfertigung. Ich kann es mir nicht vorstellen.

Danke für eure Hilfe
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#2
Wenn der 2.1.2001 tatsächlich und nachweislich der Beginn des Arbeitsverhältnisses war (also laut Arbeitsvertrag und auch laut Anmeldung beim KV-Träger), dann ist die AK hier im Irrtum und es gebühren tatsächlich "nur" 9 Monatsentgelte.

Das ist auch beim OGH so ausjudiziert, dass sich der 2.1. als Beginn eines Arbeitsverhältnisses für den nächsten Abfertigungssprung nicht ausgeht.

In Wahrheit müsste aber der Arbeitnehmer beweisen, dass der Vertrag rechtlich schon mit 1.1.2001 zu laufen begonnen hat.

Die letzte "relevante Entscheidung" zu einem ähnlichen Thema, aber mit Bezug auf die Vorjudikatur zur Abfertigung ALT, finden Sie in meinem LV-Magazin WIKU Personal aktuell, Ausgabe Nr. 13/2025, Artikel Nr. 273/2025 als Judikaturnachweis.
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