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Aus GPLA wird PLB - wie geht es nach dem VfGH-Erkenntnis weiter?
#1
Aus der GPLA geht der „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ (PLB) hervor, der in dieser Form bereits ab 1.1.2020 aktiv werden wird.

Bedingt durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kurz vor Weihnachten 2019 ergibt sich nun Folgendes:

Die gesetzlich verankerte formale Zuweisung der SV-Prüfer in den Prüfdienst der Finanz (PLB) wird mit 1.1.2020 umgesetzt und bleibt bis 30.6.2020 aufrecht.

Die Zuweisung ist jedoch nur formell geplant (keine Übersiedlung, Dienstaufsicht der ÖGK bleibt für das halbe Jahr etc.).

Der Außenauftritt wird jedoch einheitlich als PLB der Finanz sein.

Mit 1.7.2020 wechseln die SV-Prüfer wieder in die Fach- und Dienstaufsicht der ÖGK.

Zwischen 1.1.2020 und 30.6.2020 prüft der PLB alle lohnabhängige Abgaben (LSt, KommSt und SV-Beiträge).

In der Praxis wird die fachliche Betreuung/Prüfung der SV-Themen bei den SV-Prüfern bleiben/angesiedelt sein und die LSt-/KommSt-Prüfung durch die Finanzverwaltung erfolgen.


Ab 1.7.2020 wird voraussichtlich der PLB wieder nur mehr KommSt + LSt prüfen und die SV-Prüfer wieder die SV-Beiträge.
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