27.11.2025, 15:49
Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,
ein Klient von uns beschäftigt einen Dienstnehmer im Arbeiter-KV Eisen- und Metallverarbeitende Gewerbe, der nur knapp über dem Mindestlohn verdient.
Zusätzlich steht ihm ein E-Auto auch privat zur Verfügung, für das der fiktive Sachbezug EU 720,- beträgt, tatsächlich aber EUR 0,- Sachbezug abgerechnet werden.
Ab sofort soll der Dienstnehmer einen Kostenbeitrag iHv EUR 730,- leisten.
Wir fragen uns nun:
1) Wie ist das abzurechnen, wenn es gar keinen Sachbezug gibt, von dem dies abgezogen werden könnte?
2) Außerdem befürchten wir, dass es Probleme im Zusammenhang mit dem LSD-BG geben könnte, wenn dem DN von seinem quasi Mindestlohn ein Kostenbeitrag abgezogen wird und er somit weniger als das "Mindest-Netto" herausbekäme.
Ich würde um Ihre Meinung zu diesem Fall bitten.
Vielen Dank und beste Grüße,
Ilke
ein Klient von uns beschäftigt einen Dienstnehmer im Arbeiter-KV Eisen- und Metallverarbeitende Gewerbe, der nur knapp über dem Mindestlohn verdient.
Zusätzlich steht ihm ein E-Auto auch privat zur Verfügung, für das der fiktive Sachbezug EU 720,- beträgt, tatsächlich aber EUR 0,- Sachbezug abgerechnet werden.
Ab sofort soll der Dienstnehmer einen Kostenbeitrag iHv EUR 730,- leisten.
Wir fragen uns nun:
1) Wie ist das abzurechnen, wenn es gar keinen Sachbezug gibt, von dem dies abgezogen werden könnte?
2) Außerdem befürchten wir, dass es Probleme im Zusammenhang mit dem LSD-BG geben könnte, wenn dem DN von seinem quasi Mindestlohn ein Kostenbeitrag abgezogen wird und er somit weniger als das "Mindest-Netto" herausbekäme.
Ich würde um Ihre Meinung zu diesem Fall bitten.
Vielen Dank und beste Grüße,
Ilke

