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Ausländische Pension L1i
#1
Meine Klientin erhält einen ausländische Pension aus der Schweiz. Dazu zahlt sie in Österreich die Sozialversicherung. Nun meine Frage:

Wo trage ich bei der Arbeitnehmerveranlagung die Sozialversicherung ein? Bei "ausländischer Steuer" oder bei "sonstigen Werbekosten"'? Das Finanzamt hat mir die telefonische Auskunft erteilt, dass ich es bei "ausländischer Steuer" eintragen soll. Jetzt habe ich die letzten Jahre der Arbeitnehmerveranlagungen mir angesehen, und festgestellt, dass das Finanzamt es einmal so und einmal so einträgt. 

Was ist also RICHTIG!
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#2
Ich würde es so machen, wie es das Finanzamt zuletzt vorschlug.

Zu einem ähnlichen Fall gab es auch vor kurzem ein BFG-Erkenntnis:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...7cc1f70915
[url=https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=95d6547f-f817-4f4d-9164-107cc1f70915][/url]
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#3
zuerst werden die CH Einkünfte mit dem aktuellen Kurs (lt. Liste L17B) umgerechnet - dann die SV Beiträge gem. § 73a ASVG in Euro abgezogen und die Summe dessen im L1i in Euro in der KZ 359 eingetragen mit der Erklärung (Häkchen), dass die KZ 359 ausschließlich Pensionsbezüge enthält.
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