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OGH-Entscheidung zu individuell einteilbaren Ruhepausen
#1
Sieht eine Betriebsvereinbarung vor, dass sich ein Arbeitnehmer seine Ruhepausen grundsätzlich selber einteilen darf, dabei aber auf Produktionsabläufe einerseits Bedacht nehmen muss und sich andererseits mit den Arbeitskolleg/innen absprechen muss, um die unbedingt erforderliche Anwesenheit zu gewährleisten („damit nicht alle auf einmal Pause machen“), so handelt es sich in diesem Fall um eine zulässige (dem AZG entsprechende) Pausenregelung. Zudem konnte er während dieser Ruhepausen auch tatsächlich seinen Arbeitsbereich verlassen.


Die Details zu diesem Fall finden Sie in WPA 2/2020.

Informationen zur WPA (WIKU-Personal aktuell) finden Sie hier:



http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
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