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Schnittberechnung Ausfallsentgelt
#1
Dienstnehmer KV Handelsarbeiter:

ein Dienstnehmer ist seit 1. Juli 2019 durchgehend krank. er leistet regelmäßig Überstunden, die er auch (1 MO versetzt) ausbezahlt bekommt (nicht zu sehr schwankend - nehmen den 3 MO Durchschnitt)

Ende NOV beginnt sein neues Arbeitsjahr - somit wieder volle Entgeltsfortzahlung. Hat da der DN noch Anspruch im Nov. auf Schnittberechnung vom Ausfallsentgelt der Monate August, Sept, Okt?

danke
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#2
Die Beurteilung der Berechnung des Lohnausfallsprinzips ist stets sehr stark davon abhängig, wie der Kollektivvertrag die Anwendung des Lohnausfallsprinizps regelt.

Die gesetzlichen Regelungen geben hier nämlich den kollektivvertraglichen Regelungen den Vorrang.

Man kann aber davon ausgehen, dass der mögliche Entgeltsausfall der Monate, die für die Durchschnittsbetrachtung heranzuziehen sind, zu kompensieren.

Wie diese Kompensation aussieht, ist - wie eingangs erwähnt - auch ein Stück davon abhängig, wie der KV die Regelung trifft.
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