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Spende - Rechnungsabrenzung
#1
Hallo,

ich diskutiere gerade mit den Kolleginnen, ob eine eingehende Spende für eine Veranstaltung im nächsten Jahr bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts als Rechnungsabgrenzung zu erfassen ist und daher im nächsten Jahr erfolgswirksam wird oder ob man dies im Jahr des Zugangs erfolgswirksam verbuchen sollte.

§ 198 (6) UGB
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Ich bin der Meinung, dass die Spende abzugrenzen ist und im neuen Jahr dann erfolgswirksam sein sollte.

Wie seht ihr das?

Danke & LG Mario
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#2
Ohne detaillierte Kenntnis des Sachverhaltes ist eine Antwort etwas schwierig, aber grundsätzlich ist es denkbar, dass eine Abgrenzung zu erfolgen hat.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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