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eventuell Betriebssätte in Deutschland
#1
Liebe Forumsmitglieder,
ich hätte eine Frage betreffend Tätigkeitsort bzw. Versteuerung der Einkünfte:

Der Geschäftsführer einer Österr. GmbH wickelt einen Auftrag in Deutschland für einen deutschen Auftraggeber ab. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung bzw. Beratungsleistung. Die Ö GmbH hat keine Betriebsstätte in Deutschland, der Auftrag wird in einer Filiale des Deutschen Auftraggebers abgewickelt.
 
a) Begründet die Ö GmbH hier einen Betriebssitz in Deutschland?
b) wie ist das USt-rechtlich zu behandeln?
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