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Neuartiges Coronavirus - seit heute eine "anzeigepflichtige übertragbare Krankheit"
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Das "2019 neuartige Coronavirus" (2019-nCoV) zählt seit heute zu den anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten.

Wenn ein/e Dienstnehmer/in daran erkrankt, so erhält man von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein Schreiben, wonach er/sie nach dem 
Epidemiegesetz vorerst nicht weiterbeschäftigt werden darf.

Wie es dann in der Personalverrechnung weitergeht - denn so etwas ist ja kein "normaler Krankenstand", sondern ein ganz spezieller Epdiemiekrankenstand, das konnten Sie in WPA 12/2019, Artikel Nr. 261/2019 nachlesen.

Aktuell können Sie die Vorgangsweise in meiner neuen Xing-Gruppe "WIKUS Praxiszentrum für Personalverrechnung, Arbeitsrecht und PLB" nachlesen:

https://www.xing.com/communities/posts/w...1018342823
[/url]
Zur Verlautbarung im Bundesgesetzblatt geht es hier:
[url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_2020_II_15.html]


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...II_15.html
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