18.03.2020, 13:12
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
Vielleicht können Sie mir bei folgenden Fragen helfen:
1.) Ändert sich mit den Kurzarbeitsrichtlinien vielleicht noch etwas an den Prozentsätzen von 80/85/90% der Nettoentgeltgarantie?
2.) Erfolgt die Berechnung bei schwankenden Bezügen nach dem Ausfallsentgelt? Ich bilde mir ein, dass ich das in den letzten Tagen irgendwo gelesen habe, finde es aber nicht mehr. Einige Klienten von uns haben Zulagenpauschalen und monatliche Leistungsprämien. Wie sind diese zu behandeln?
3.) Wäre meine Berechung richtig?:
Ich weiß, dass man es vielleicht nicht genau berechnen kann, aber dies soll für meine Klienten als Berechnungshilfe zur Orientierung dienen. Die Verwirrung ist groß.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Alma
Vielleicht können Sie mir bei folgenden Fragen helfen:
1.) Ändert sich mit den Kurzarbeitsrichtlinien vielleicht noch etwas an den Prozentsätzen von 80/85/90% der Nettoentgeltgarantie?
2.) Erfolgt die Berechnung bei schwankenden Bezügen nach dem Ausfallsentgelt? Ich bilde mir ein, dass ich das in den letzten Tagen irgendwo gelesen habe, finde es aber nicht mehr. Einige Klienten von uns haben Zulagenpauschalen und monatliche Leistungsprämien. Wie sind diese zu behandeln?
3.) Wäre meine Berechung richtig?:
- Brutto: 3423
- Netto: 2225
- Wo.Std. vor Kurzarbeit: 38,5 Std.
- reduziert um 60 %
- Kurzarbeit daher 40 %
- Kurzarbeitsentgelt: 1780 (Netto vor Kurzarbeit * % Nettoentgeltgarantie)
- entspricht brutto 2559
- fiktives Brutto für tatsächliche Stundenanzahl während Kurzarbeit: 1369,20
- Differenz/Mehrbetrag: 1190,68 = Kurzarbeitsbeihilfe (ohne Sv AgA)
Ich weiß, dass man es vielleicht nicht genau berechnen kann, aber dies soll für meine Klienten als Berechnungshilfe zur Orientierung dienen. Die Verwirrung ist groß.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Alma