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Geschrieben von: Eva Maria - Vor 1 Stunde - Forum: Berufsrecht
- Keine Antworten
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Darf ich als Bilanzbuchhalter für meinen Klienten den Verzicht für die Kleinunternehmerregelung einbringen. Ich habe die Vollmacht und darf ja keine Erklärungen abgeben. Ist nun der Verzicht der Kleinunternehmerregelung eine Erklärung? Oder gehört diese Erklärung zu den Meldungen betreffend der Umsatztsteuer?
Es geht dabei um die Haftung des Bilanzbuchhalters.
Ich habe bis jetzt leider nichts dahingehend gefunden.
Danke
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Repräsentationsaufwendungen Baugewerbe |
Geschrieben von: stephhfst - 18.11.2024, 20:37 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
ein Bauunternehmen (2-Mann-Betrieb bestehend aus dem Einzelunternehmer selbst und einem Mitarbeiter) kommt regelmäßig für die Jause der Arbeiter auf den Baustellen auf. Meist sind ein paar Arbeiter des Kunden (Gewässerbezirk, Wildbach- und Lawinenverbauung, andere Bauunternehmen) und der Einzelunternehmer selbst bzw/und sein Mitarbeiter vor Ort.
Sind diese Ausgaben voll abzugsfähig oder würdet ihr diese als Repräsentationsaufwendungen sehen, die nur zu 50% abzugsfähig sind? Wie wird das in der Praxis gehandhabt? In der Baubranche hab ich bisher wenig Erfahrung, daher meine Frage.
Danke im Voraus.
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