24.03.2020, 23:33
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
liebe Kollegen,
ich habe drei Fragen:
1.) Eine Dienstnehmerin ist seit 18.02.2020 in Mutterschutz. Wenn das Kind pünktlich kommt endet der Mutterschutz am 09.06.2020. Das Unternehmen führt Kurzarbeit per 16.03.2020 ein. Muss ich diese Dienstnehmerin in irgendeiner Art und Weise in die Anträge einbeziehen?
2.) Dienstnehmer ist am 01.03.2020 eingetreten. Kurzarbeit ab 16.03.2020 auch schon möglich oder erst ab 01.04., wenn ein voll gearbeiteter Monat vorliegt?
3.) Ein Dienstnehmer hat schon länger vor ab 20.04. in Bildungskarenz zu gehen. Das Unternehmen führt per 16.03.2020 Kurzarbeit für 3 Monate ein. Ist der Dienstnehmer in die Kurzarbeit miteinzubeziehen. Wenn ja, wie gebe ich diesen Sachverhalt in den Anträgen wieder?
Fragen über Fragen... für die ich sonst nirgends eine Antwort finde, oder zur Zeit dazu nicht fähig bin.
Den Satz "Runter vom Gas" verstehen zur Zeit nur wenige....
Liebe Grüße Alma
P.S.: Ich kann verstehen, wenn zur Zeit keine oder eine verspätete Antwort kommt.
liebe Kollegen,
ich habe drei Fragen:
1.) Eine Dienstnehmerin ist seit 18.02.2020 in Mutterschutz. Wenn das Kind pünktlich kommt endet der Mutterschutz am 09.06.2020. Das Unternehmen führt Kurzarbeit per 16.03.2020 ein. Muss ich diese Dienstnehmerin in irgendeiner Art und Weise in die Anträge einbeziehen?
2.) Dienstnehmer ist am 01.03.2020 eingetreten. Kurzarbeit ab 16.03.2020 auch schon möglich oder erst ab 01.04., wenn ein voll gearbeiteter Monat vorliegt?
3.) Ein Dienstnehmer hat schon länger vor ab 20.04. in Bildungskarenz zu gehen. Das Unternehmen führt per 16.03.2020 Kurzarbeit für 3 Monate ein. Ist der Dienstnehmer in die Kurzarbeit miteinzubeziehen. Wenn ja, wie gebe ich diesen Sachverhalt in den Anträgen wieder?
Fragen über Fragen... für die ich sonst nirgends eine Antwort finde, oder zur Zeit dazu nicht fähig bin.
Den Satz "Runter vom Gas" verstehen zur Zeit nur wenige....
Liebe Grüße Alma
P.S.: Ich kann verstehen, wenn zur Zeit keine oder eine verspätete Antwort kommt.