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Kurzarbeit und Wochengeld + Bildungskarenz
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
liebe Kollegen,

ich habe drei Fragen:

1.) Eine Dienstnehmerin ist seit 18.02.2020 in Mutterschutz. Wenn das Kind pünktlich kommt endet der Mutterschutz am 09.06.2020. Das Unternehmen führt Kurzarbeit per 16.03.2020 ein. Muss ich diese Dienstnehmerin in irgendeiner Art und Weise in die Anträge einbeziehen? 

2.) Dienstnehmer ist am 01.03.2020 eingetreten. Kurzarbeit ab 16.03.2020 auch schon möglich oder erst ab 01.04., wenn ein voll gearbeiteter Monat vorliegt?

3.) Ein Dienstnehmer hat schon länger vor ab 20.04. in Bildungskarenz zu gehen. Das Unternehmen führt per 16.03.2020 Kurzarbeit für 3 Monate ein. Ist der Dienstnehmer in die Kurzarbeit miteinzubeziehen. Wenn ja, wie gebe ich diesen Sachverhalt in den Anträgen wieder?

Fragen über Fragen... für die ich sonst nirgends eine Antwort finde, oder zur Zeit dazu nicht fähig bin.  Huh

Den Satz "Runter vom Gas" verstehen zur Zeit nur wenige.... 

Liebe Grüße Alma

P.S.: Ich kann verstehen, wenn zur Zeit keine oder eine verspätete Antwort kommt.  Blush
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#2
zu Frage 1:

Wenn Kurzarbeit mit ihr vereinbart ist, dann ja.


zu Frage 2:

Das AMS meint, dass es eine Wartezeit von einem Monat gibt. Aktuell wird darüber (besser gesagt: dagegen) verhandelt


zu Frage 3:

Wenn genug Arbeit da ist für den kurzen Zeitraum, lasse ich ihn aus der Kurzarbeit draußen. Falls nicht, dann beziehe ich ihn in die Kurzarbeit ein, sollte aber sehen, dass bis vor dem Antritt der Bildungskarenz die durchschnittliche Arbeitszeit erreicht ist. Wir müssen mal sehen, wie die Abrechnungsdateien des AMS aussehen, die bis zum 28. des Folgemonats eingereicht werden müssen bzw. die Meldungen nach dem Ende der Kurzarbeitsperiode. Davor ist es schwer, hier etwas zu sagen. Ich würde ihn beim Antrag jedenfalls in der Beschäftigtenzahl drinnen lassen und auch mit Ende der Kurzarbeit, da das Dienstverhältnis ja nicht beendet wurde.
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#3
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

1.) Ich dachte, ich kann sie eventuell gar nicht mit einbeziehen, da sie gar keine aktive Arbeitszeit hat. Das heisst ich reduziere ihre Arbeitszeit nur fiktiv bis zum Ende Mutterschutz. 

2.) Danke, hab ich eh befürchtet...

3.) Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
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#4
zu Frage 1:

Sorry. Habe ich überlesen, dass sie sich im Mutterschutz befindet. Lassen sie die Arbeitnehmerin mal außen vor.
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#5
Alles klar! Vielen Dank!
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