25.03.2020, 09:16
Liebe Herr Kurzböck,
1) Betrieb geht in Kurzarbeit und gibt 10 % Arbeitszeit an, am Ende des Kurzarbeitszeitraumes stelllt sich leider heraus dass Lokal nicht geöffnet werden kann sprich die 10 % konnten nicht erfüllt werden.
dh er muss die KUA Beihilfe zurückzahlen?
Abhilfe:
rückwirkender Antrag mit 1.3.2020 um das zu verhindern; wo noch gearbeitet wurde?
wenn noch Urlaube da sind - zählen die für die 10 % "Arbeitszeit"?
kann durch Verlängerung des Zeitraumes um nochmalige 3 Monate diese Problematik entschärfen oder zählt jeder Zeitraum für sich?
2) Kündigung eines geringfügigen Beschäftigten am 16.3.2020, Einführung der Kurzarbeit rückwirkend mit 1.3.2020 - Problematik Beschäftigungsstand, Kündigungsverbot während Kurzarbeitszeitraumes. Ich dachte Kündigungsschutz nur für die Personen die in Kurzarbeit sind oder zumindest der Kurzarbeit zugänglich?
3) KUA Beihilfe - Entgelt:
Sachbezüge nicht mit einzubeziehen - nach wie vor fraglich?
welche Konsequenzen hat eine falsche Entgeltbemessung generell- es wird ja dann laufend abgerechnet und somit kann da ja noch richtig gestellt werden? oder verstehe ich da was falsch
Vielen herzlichen Dank
1) Betrieb geht in Kurzarbeit und gibt 10 % Arbeitszeit an, am Ende des Kurzarbeitszeitraumes stelllt sich leider heraus dass Lokal nicht geöffnet werden kann sprich die 10 % konnten nicht erfüllt werden.
dh er muss die KUA Beihilfe zurückzahlen?
Abhilfe:
rückwirkender Antrag mit 1.3.2020 um das zu verhindern; wo noch gearbeitet wurde?
wenn noch Urlaube da sind - zählen die für die 10 % "Arbeitszeit"?
kann durch Verlängerung des Zeitraumes um nochmalige 3 Monate diese Problematik entschärfen oder zählt jeder Zeitraum für sich?
2) Kündigung eines geringfügigen Beschäftigten am 16.3.2020, Einführung der Kurzarbeit rückwirkend mit 1.3.2020 - Problematik Beschäftigungsstand, Kündigungsverbot während Kurzarbeitszeitraumes. Ich dachte Kündigungsschutz nur für die Personen die in Kurzarbeit sind oder zumindest der Kurzarbeit zugänglich?
3) KUA Beihilfe - Entgelt:
Sachbezüge nicht mit einzubeziehen - nach wie vor fraglich?
welche Konsequenzen hat eine falsche Entgeltbemessung generell- es wird ja dann laufend abgerechnet und somit kann da ja noch richtig gestellt werden? oder verstehe ich da was falsch
Vielen herzlichen Dank