01.06.2022, 14:34
Liebe Forenteilnehmer,
wir überlegen, über einen externen Anbieter für interessierte Dienstnehmer Dienstfahrräder zu leasen. Dem Mitarbeiter soll die monatliche Leasingrate als Entgeltumwandlung abgezogen werden, die Versicherung soll durch den Dienstgeber übernommen werden.
Laut Rechner des Anbieters soll sich durch die Entgeltumwandlung soll sich die Lohnsteuer reduzieren, die Sozialversicherung bleibt unberührt. Die Übernahme der Versicherung durch den Dienstgeber hat keinerlei Auswirkung auf Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Nun stellt sich allerdings eine Frage:
Der Anbieter bietet auch das vergünstigte Leasing von mehr als einem Fahrrad an - wenn ein Dienstnehmer nun für Familienmitglieder ein Fahrrad mitleast, dürfte es aus meiner Sicht keine Gehaltsumwandlung sein, sondern der Bruttobetrag müsste vom Nettogehalt voll abgezogen werden. Oder müsste für das zweite Fahrrad (und die Versicherung des Fahrrades) ein Sachbezug angesetzt werden?
Vielen Dank.
wir überlegen, über einen externen Anbieter für interessierte Dienstnehmer Dienstfahrräder zu leasen. Dem Mitarbeiter soll die monatliche Leasingrate als Entgeltumwandlung abgezogen werden, die Versicherung soll durch den Dienstgeber übernommen werden.
Laut Rechner des Anbieters soll sich durch die Entgeltumwandlung soll sich die Lohnsteuer reduzieren, die Sozialversicherung bleibt unberührt. Die Übernahme der Versicherung durch den Dienstgeber hat keinerlei Auswirkung auf Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Nun stellt sich allerdings eine Frage:
Der Anbieter bietet auch das vergünstigte Leasing von mehr als einem Fahrrad an - wenn ein Dienstnehmer nun für Familienmitglieder ein Fahrrad mitleast, dürfte es aus meiner Sicht keine Gehaltsumwandlung sein, sondern der Bruttobetrag müsste vom Nettogehalt voll abgezogen werden. Oder müsste für das zweite Fahrrad (und die Versicherung des Fahrrades) ein Sachbezug angesetzt werden?
Vielen Dank.